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reBAP (Ausgleichsenergiepreise)

Diagramm/Chart für reBAP (Ausgleichsenergiepreis)
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Ein Stromnetz besteht im wesentlichen aus folgenden Komponenten:

Das Stromnetz funktioniert, wenn gleich viel Energie verbraucht, wie auch eingespeist wird. Ist zu wenig Strom im Netz, dann flackern unter Umständen bei den Verbrauchern die Lichter oder die Maschinen in den Betrieben schalten sich ab. Ist zu viel Strom im Netz, also überlastet, dann knallen bei den Übertragungsnetzbetreibern die Sicherungen durch und es kommt zu einem Stromausfall. Um diese Katastrophen zu vermeiden, sind Stromlieferanten und Stromverbraucher täglich verpflichtet, viertelstundengenau zu prognostizieren, wieviel Energie sie am nächsten Tag aus dem dem Netz nehmen bzw. einspeisen werden. In der Praxis gibt es jedoch erfahrungsgemäß immer Abweichungen von der Prognose: In einem Industriebetrieb können Maschinen ausfallen, es muß kurzfristig die Produktion erhöht werden, Kraftwerke können ausfallen oder das Wetter sorgt dafür, daß der Strombedarf steigt.

Das Problem eines etwaigen plötzlichen Strommangels bzw. Stromüberflusses wird über die Primär-, Sekundär- und Tertiärregelleistung gelöst:

Primärregelleistung: Viele Kraftwerke verfügen über eine Primärreserve, d.h. die Kraftwerke werden im Normalbetrieb mit etwas weniger als 100% ausgelastet. Wenn Kraftwerke mit Primärreserve merken, daß zu wenig Strom im Netz ist, dann wird automatisch (ohne Rücksprache mit den Übertragungsnetzbetreibern innerhalb von 30 Sekunden) diese Reserve aktiviert, indem die Kraftwerke hochgefahren werden. Diese Kraftwerke sind typischerweise Gas- und Speicherwerke, die schnelle Laständerungen vornehmen können (Spitzenlastkraftwerke). Umgekehrt können natürlich diese Kraftwerke auch automatisch runtergefahren werden, wenn zuviel Strom im Netz vorhanden.

Sekundärregelleistung und Tertiärregelleistung (Minutenreserve): Wenn der Übertragungsnetzbetreiber merkt, daß zu wenig oder zuviel Strom im Netz ist, dann ruft dieser bei Kraftwerken, die Sekundär- und Tertiärregelleistung vorhalten, an und bittet Sie, entsprechend das Kraftwerk hoch- oder runterzufahren. Die Sekundärregelleistung muß innerhalb von fünf Minuten und die Tertiärregelleistung innerhalb von 15 Minuten bereitgestellt werden.

Primärregelleistung, Sekundärregelleistung und Tertiärregelleistung werden wöchentlich in Form einer Ausschreibung auf der Internetplattform www.regelleistung.net von den Übertragungsnetzbetreibern eingekauft, d.h. jeder Anbieter von Regelenergie kann dort ein Angebot für bestimmte Strommengen und Produktarten (z.B. Regelleistung lieferbar/Regelleistung abschaltbar) abgeben.

Eine weitere Möglichkeit, Stromschwankungen im Netz zu vermeiden, besteht darin überschüssigen Strom in andere Stromnetze (Regelzonen) oder Nachbarländer (z. B. in die Schweiz) zu exportieren. Diese Länder bekommen manchmal den Strom fast geschenkt und können somit ihre eigenen Kraftwerke runterfahren.

Es gibt in Deutschland vier Stromnetze (Regelzonen) und vier dazugehörige Übertragungsnetzbetreiber: 50Hertz, amprion, TenneT und TransnetBW.

Die Kosten bzw. Vergütungen, die man den Verbrauchern für die Beschaffung der Regelenergie in Rechnung stellt, werden von den Übertragungsnetzbetreibern durch den reBAB („regelzonenübergreifender einheitlicher Ausgleichsenergiepreis“) festgelegt. Der reBAB gilt seit dem 1.6.2010 einheitlich für alle vier Regelzonen in Deutschland.
Der reBAP ist ein symmetrischer Preis pro ¼-Stunde, d.h. es gibt keinen Preisunterschied zwischen positiven und negativen Bilanzkreisabweichungen.
Je nachdem, ob der Bilanzkreis mit Strom über- oder unterdeckt ist, können für den Verbraucher unabhängig von Entnahme bzw. Zufuhr von Regelleistung sowohl Kosten als auch Vergütungen entstehen.
Der Preis für Ausgleichsenergie kann sehr hoch sein, da die Regelleistung durch kurzfristig hochzufahrende Spitzenlastkraftwerke abgedeckt wird, deren Produktionskosten vergleichsweise hoch sind.
Um zu verhindern, daß Stromhändler darauf spekulieren, Strom billiger über die Ausgleichsenergie als über die Strombörse zu beziehen, wird zusätzlich ein Zuschlag bzw. ein Abschlag auf den reBAP erhoben, wenn die gesamte abgerufene Regelleistung eine bestimmte Grenze übersteigt.
Der durchschnittliche reBAP liegt meistens auf Höhe des Börsenstrompreises, da unterdeckte Regelzonen von überdeckten ausgeglichen werden.

Die aktuellen reBAP-Werte und weitere Informationen gibt es auf den Seiten der Übertragungsnetzbetreiber:
50hertz
amprion
TenneT
TransnetBW